Betriebsferien 2025:
21. Februar/ 29. August/ 26. September/ 13+14. November/ 12. Dezember
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden, sowie alle für den Kunden in dieser Zeit erbrachten Leistungen der Hundepension Lijanas Hundeservice.
§ 2 ERSTGESPRÄCH/BUCHUNG
(1) Der Hundehalter wird im Erstgespräch über die Unterbringung und Haltung des Hundes bei Lijanas Hundeservice eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag und nach dem Probetag festgelegt.
(2) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass Futter, Halsband, Leine und der Impfausweis rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet.
(3) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen. Dies gilt auch für Veränderungen vor oder nach der Betreuung.
(4) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
(5) Jede Änderung bedarf der Schriftform, mündliche Abreden gelten als nicht getroffen.
(6) Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Hundehalter/ Eigentümergefährdungshaftung )
§ 3 VERTRAGSPARTNER/-ABSCHLUSS
(1) Vertragspartner sind die Hundepension Lijanas Hundeservice und der Eigentümer/Halter des Hundes (im Folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner gegenüber der Hundepension Lijanas Hundeservice für alle Verpflichtungen gemäß
des Hundebetreuungsvertrags, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann per E-Mail, Telefon oder What`s App erfolgen.
(3) Die Hundepension Lijanas Hundeservice bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich oder persönlich
und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag für die Pension zwischen dem Hundehalter/Kunden des bei Lijanas Hundeservice zu betreuenden Hundes kommt erst zustande, wenn Lijanas Hundeservice dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und eine Anzahlung von 50 % des Preises erfolgt ist.
(5) Erfolgt keine Anzahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn Lijanas Hundeservice dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in der gewünschten Zeit aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, verpflichtet sich Lijanas Hundeservice dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen.
In diesem Fall wird Lijanas Hundeservice die geleistete Zahlung dem Kunden erstatten.
(7) Hunde, die vorher noch nicht bei Lijanas Hundeservice zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag in der Hundepension angemeldet werden. Daraufhin wird entschieden, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch stabil genug ist.
(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss bis Samstags 12.00 Uhr vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Lijanas Hundeservice, den Hund am gewünschten Tag in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden spätesdens bis Ende des Tages, bei mehrtägigen Aufenthalten bis Ende der Woche, zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Lijanas Hundeservice berechtigt, die Aufnahme des Hundes in Zukunft zu verweigern.
(9) Die Bezahlung einer 10er Karte ist vor Abstreichen des ersten Tages fällig.
(9) Lijanas Hundeservice behält sich vor, die Tagesstätte im Fall von höherer Gewalt (z.B.: Sturm, Überschwemmung, Pandemie) kurzfristig zu schließen. Hierbei besteht seitewns des Hundehalters kein Anrecht auf Schadensersatz.
§ 5 LEISTUNGEN
(1) Lijanas Hundeservice ist verpflichtet, den Hund für die im Voraus gebuchte Zeit bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Lijanas Hundeservice zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension an Dritte.
(3) Die Preise können von der Hundepension Lijanas Hundeservice geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundepension Lijanas Hundeservice oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Lijanas Hundeservice dem zustimmt.
§ 6 SPAZIERGÄNGE/ BEWEGUNG
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Lijanas Hundeservice dem in die Hundepension Lijanas Hundeservice gegebenen Hund ausreichend betreute Spaziergänge. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort an der Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden gemeinsam ausgeführt wird.
§ 7 IMPFUNGEN, KRANKHEITEN UND TOD
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Lijanas Hundeservice, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind keinen Pflicht, aber erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Lijanas Hundeservice hinterlegt.
(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Lijanas Hundeservice berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Lijanas Hundeservice übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Lijanas Hundeservice außerdem,
dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat oder ein Zecken-/Halsband, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension Lijanas Hundeservice vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro €(s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Lijanas Hundeservice übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Lijanas Hundeservice übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Lijanas Hundeservice keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundepension Lijanas Hundeservice übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Lijanas Hundeservice ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch
den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die Hundepension Lijanas Hundeservice einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 LÄUFIGE HÜNDIN
Läufige Hündinnen können nur gegen Mehrkosten aufgenommen werden und nicht während der Stehtage. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Lijanas Hundeservice verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§ 9 HAFTUNG
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Die Versicherungsnummer und der Name der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Lijanas Hundeservice erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung der Hundepension Lijanas Hundeservice ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension Lijanas Hundeservice auf
100.000 Euro begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 10.000 Euro. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaberin der Hundepension Lijanas Hundepension oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension Lijanas Hundeservice oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Lijanas Hundeservice keine Haftung.
§ 10 VORZEITIGE ABHOLUNG
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Lijanas Hundeservice jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Lijanas Hundeservice unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Lijanas Hundeservice Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter
hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird. Bei Vorzeitiger Abholung entfällt das Recht auf Erstattung der restlichen Tage.
§ 11 NICHTABHOLUNG/TIERHEIM
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 14 Tagen in ein Tierheim, das die Hundepension aussucht, gebracht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 14 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension Lijanas Hundeservice behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 BRING- UND ABHOLZEITEN
(1) Die Abholzeiten können individuell und nach Möglichkeit der Hundepension Lijanas Hundeservice vereinbart werden und bewegen sich zudem im Rahmen der bestehenden Öffnungszeiten.
(2) Die Bringzeiten richten sich nach den bestehenden Öffnungszeiten und können individuell und nach Möglichkeit der Hundepension Lijanas Hundeservice vereinbart werden.
§ 13 PREISE
(1) Der Preis wird von Lijanas Hundeservice individuell festgelegt. Der Preis für den Probetag wird trotz Abbruch nicht erstattet.
(2)Der Hundehalter verpflichtet sich, den nach dem Probetag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.
(3) Der Hundepensionspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf Lijanas Hundeservice Konto Jacqueline Lingen bezahlt.
(4) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension Lijanas Hundeservice das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
§ 14 LEISTUNGSSTORNIERUNG/LEISTUNGSREDUZIERUNG
(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Buchung 4 Wochen vor Antritt storniert wird.
b) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Aufenthalt 27 Tage vorher also nach 4 Wochen abgesagt wird, da wir so schnell keinen Ersatz finden.
Hundetagesbetreuung:
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Lijanas Hundeservice 5 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Lijanas Hundeservice früher als 5 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden Lijanas Hundeservice nicht gegeben oder geringer ist. Sofern Lijanas Hundeservice die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
(3) 10er Karten werden nach Kauf oder der erstmaligen Nutzung nicht mehr erstattet.
(4) Es findet keine monatliche Rechnungsstellung statt.
§ 15 KUNDENDATEN
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
§ 16 ABLEHNUNGSRECHT
Die Hundepension Lijanas Hundeservice hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Lijanas Hundeservice und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart und gültig.